Qualität der Bildungsgänge HF
Mindestvorschriften sorgen für Qualität und Konstanz
Die Bildungslehrgänge und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen unterliegen Mindestvorschriften. So umfasst die Verordnung des Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Vorgaben für die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien Höherer Fachschulen. Teil dieser Vorgaben bilden die Rahmenlehrpläne (RLP) für die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen. Die RLP regeln beispielsweise die zu erreichenden Kompetenzen, die Titel, die zeitlichen Lernanteile und das Qualifikationsverfahren (Diplom- oder Projektarbeit, Prüfungen).
Alle Rahmenlehrpläne werden von den Bildungsanbietern zusammen mit den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. Den Schulen obliegt die Umsetzung dieser Vorgaben. Auch die Zulassung von Dozenten wird in den Mindestvorschriften des EVD geregelt. Wer mehr als 4 Stunden wöchentlich unterrichtet, muss eine berufspädagogische oder didaktische Bildung vorweisen.
Damit werden Qualitätsstandards für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen gesetzt